Firlefei Produktion

 

Jens Räthel
Unter den Buchen 28
41844 Wegberg-Dalheim

Mobil: 0179-2552665
E-mail: info(at)firlefei.de

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Heerlagerordnung

 

Präambel

 

„Dörfliches“ Zusammenleben auf Veranstaltungen erfordert sowohl Rücksichtnahme und Toleranz, als auch ein gesundes Maß an Disziplin gegenüber den Verantwortlichen in der Organisation. Im Grundsatz ist dies ein Appell an die Vernunft der Einzelnen.

Diese Heerlagerordnung soll das Verhalten in den Heerlagern selbst regeln und Konflikte zwischen Heerlager und Markt vermeiden helfen.

 

1. Weisungen

 

Den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Vertreter ist Folge zu leisten.

 

2. Gültigkeit

 

Diese Heerlagerordnung hat Gültigkeit für alle Veranstaltungen, bei denen Heerlager direkt von Firlefei engagiert werden, hier ist sie Vertragsbestandteil.
Die Heerlagerordnung ist bindend für alle Mitglieder der beteiligten Heerlager. Achtet bitte darauf, dass sich mitlagernde Besucher und Tagesgäste daran halten.

 

3. Lagerleben

 

Die Heerlager tragen zum Gesamtbild der Veranstaltung bei. Stellt bitte das Leben der Zeit, die für die jeweilige Veranstaltung festgelegt ist Frühmittelalter, Hochmittelalter, Renaissance etc.) möglichst authentisch dar.

Zum Erscheinungsbild trägt ganz besonders das Verhalten der Akteure bei. Verhaltet Euch so authentisch wie möglich, vermeidet offensichtliche Anachronismen (wie z.B. Armbanduhren oder Rauchen) im Heerlager und auf dem Markt. Übermäßiger Alkoholkonsum, Pöbeleien und tätliche Angriffe sind verboten. Heerlagermitglieder können in Marktaktionen, wie Tanz und Rollenspiel einbezogen werden. Sprecht bei solchen Aktionen möglichst eine „altdeutsche“ Sprache (Marktsprache).

 

4. Anfahrt/Aufbau

 

Die Veranstaltung findet zu den jeweils festgesetzten Terminen statt.

Der Aufbau kann in der Regel am Vortag der Veranstaltung zwischen 14:00 bis 24:00 Uhr erfolgen. Die Einweisung erfolgt bis 20:00 Uhr.

Die Platzzuteilung wird durch den Veranstalter oder eine delegierte Person, nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Heerlager vorgenommen.

Die Fahrzeuge müssen bis 1 Stunde vor Marktbeginn vom Platz entfernt worden sein. Geparkt wird auf den zugewiesenen Plätzen.

Auf dem Platz gilt Schrittgeschwindigkeit! Verstöße hiergegen verursachen, dass auf dem folgenden Markt das Fahrzeug des Rasers nicht mehr auf das Gelände darf (Aufbau zu Fuß).

 

5. Sicherheit

 

Durch die Verwendung von offenem Feuer stellen Markt und Heerlager eine Brandlast dar, die einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegen. Haltet offene Feuerstellen ständig unter Beobachtung. Macht bitte keine Feuer mit Brandbeschleunigern (z.B. Benzin o.ä.) an.

Ein jeder ist angehalten, die Gefährdung möglichst gering zu halten.

Jedes Lager sollte einen Feuerlöscher oder sonstige geeignete Löschmittel bereit halten.

 

6. Sicherheit im Schaukampf

 

Bewaffnete Schaukämpfe sind nur auf gesichertem Gelände erlaubt. Sicherung geschieht durch Absperrung und durch Sicherungsposten.

Freikämpfe mit Besuchern sind nicht gestattet, auch nicht auf  abgesichertem Gelände. Einfache Übungen sind gestattet, wenn diese nur von erfahrenen Kämpfern durchgeführt werden.

Darüber hinaus gelten die Richtlinien für Schaukampf

 

7. Entsorgung

 

Haltet bitte Markt und Lager sauber. Vermeidet Müll nach Möglichkeit. Entsorgt Euren Müll bitte in die vom Veranstalter bereitgestellten Container oder nehmt ihn mit nach Hause.

Haltet die sanitären Anlagen sauber. Strohballen dürfen nur auf besondere Erlaubnis des Veranstalters aufgemacht werden. Loses Stroh muss von den Nutzern nach der Veranstaltung zusammengeharkt werden. Harken oder ähnliches müsst ihr selbst mitbringen. Der Platz ist sauber zu verlassen (besenrein).

 

8. Nachtruhe

 

Haltet die Nachtruhe ein. Nach Mitternacht sprecht bitte etwas leiser (Zimmerlautstärke), macht keine laute Musik mehr. Fangt den Morgen mit Rücksicht auf die Langschläfer leise an.

 

9. Handel

 

Handel in den Heerlagern ist nach Absprache erlaubt (Exklusivrecht der Händler).

 

10. Hunde

 

Heerlageristen sind innerhalb und außerhalb ihres Lagers für ihre Hunde verantwortlich und haben diese an der Leine zu halten. Hundefäkalien werden von den Hundebesitzern direkt entfernt. Freiläufer werden abgemahnt, bei dreimaliger Wiederholung erfolgt der Ausschluß vom Markt.

 

11. Haftung

 

Grundsätzlich halten die Heerlager für auftretende Schäden an Personen und Gegenständen persönlich. Der Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

 

12. Sonstiges

 

Seid pünktlich, diszipliniert und verlässlich.
Haltet Euch an die Zeiten bei allen Aktionen.